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MeterPan reagiert prompt auf OVG-Urteil über den Einbau intelligenter Messsysteme

Das Urteil des Oberverwaltungsgerichts (OVG) NRW über die Einbauverpflichtung intelligenter Messsysteme (iMSys) hat für viel Aufsehen gesorgt. MeterPan reagierte schnell.

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MeterPan reagiert prompt auf OVG-Urteil über den Einbau intelligenter Messsysteme

Am Freitag, den 05.03.2021, hat das Urteil des Oberverwaltungsgerichts (OVG) NRW über die Einbauverpflichtung intelligenter Messsysteme (iMSys) für viel Aufsehen gesorgt. MeterPan reagierte schnell und stimmte sich sofort mit ihrem Partner Becker Büttner Held (BBH) zu diesem Thema ab. Zusammen stellten sie ein Webinar zur Erläuterung und Beantwortung der vielen drängenden Fragen auf, das gestern gemeinsam mit Jan-Hendrik vom Wege, Rechtsanwalt und Partner bei BBH, durchgeführt wurde.

Die Entscheidung des OVG NRW kam plötzlich und brachte vielfältige Diskussionen über die möglichen Folgen mit sich. Um die Fragen zu bündeln, entschloss sich das Unternehmen kurzerhand dazu, in einer Frage-Antwort-Runde Stellung zu beziehen und Unsicherheiten zu nehmen. Hierfür zog das Unternehmen ihren langjährigen und vertrauten Partner Becker Büttner Held als fachlichen Experten hinzu. Seitens MeterPan führte Steffen Heudtlaß, Geschäftsführer der MeterPan GmbH, durch den Tag. BBH-Rechtsanwalt und Smart-Meter-Experte Jan-Hendrik vom Wege beantwortete die fachlichen Fragen.

Gleich zu Beginn der Veranstaltung ordnete vom Wege die OVG-Entscheidung grundsätzlich ein: „Ich möchte ganz bewusst die Schlagzeilen der letzten Tage abmildern, denn gestoppt wurde der Roll-out nicht!“. Gemeinsam wurde herausgearbeitet, dass das aktuelle Urteil nur unmittelbar Auswirkung auf die Kläger hat und sich somit für den Großteil des Marktes an den geltenden Fakten zunächst nichts ändert. Es sei nunmehr dringend geboten, dass sich die zuständigen Behörden positionieren, wie sie mit dem Beschluss des OVG umgehen werden. Um die Bedenken des Gerichts auszuräumen, muss nun auch der Gesetzgeber tätig werden.

Insgesamt hat das Webinar mit der Live-Übertragung eine hohe dreistellige Teilnehmerzahl erreicht. Darunter sowohl grundzuständige und wettbewerbliche Messstellenbetreiberals auchHardwarelieferanten (sowohl zähler- als auch herstellerseitig). Die Teilnehmer begrüßten dabei ausdrücklich die schnelle Reaktion von MeterPan und BBH auf die Gerichtsentscheidung.

Dem gemeinsam formulierten Wunsch, diese schnelle und direkte Informationsbereitstellung und vor allem auch fachliche Einordnung mit kompetenter und doch verständlicher juristischer Begleitung zu verstetigen, kommt MeterPan gerne nach. Bereits in den nächsten Wochen wird es einen Folgetermin für MeterPan-Kunden geben.

Hier geht es zum Download der Pressemitteilung