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Aktuelle Reaktion auf OVG-Urteil
Neues zum Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) nach dem vielbeachteten Eilbeschluss des Oberverwaltungsgericht Münster (OVG) vom 04.03.2021: Im Fall des Urteils vom OVG über die Einbauverpflichtung intelligenter Messysteme (iMSys) kam Bewegung ins Spiel. Es hatte sich angedeutet und wird allerseits auch geradezu sehnlichst erwartet: Nachdem der Eilbeschluss des OVG die Gültigkeit der Marktverfügbarkeitserklärung des BSI für zumindest einige Dutzend Messtellenbetreiber in Deutschland im März dieses Jahres aushebelte, scheint der Gesetzgeber in dieser Sache eine schnelle Lösung anzustreben und eine Stärkung der erforderlichen Rahmenbedingungen für einen beschleunigten Rollout voranzutreiben.
Wie vor allem aus juristischen Fachkreisen prognostiziert, wird diese Lösung wohl in entsprechenden Anpassungen des MsbG sowie korrespondierenden Überarbeitungen und Ergänzungen der Vorgaben des BSI gesucht. Aus aktuellen Pressemeldungen ging hervor, dass die konkreten Entwürfe für die Gesetzesanpassungen nun vorliegen. Außerdem scheint mit Blick auf die bevorstehende Sommerpause und die Bundestagswahlen die „Heilung“ des aktuell höchst unbefriedigenden Zustands für alle Messstellenbetreiber im Rahmen der ohnehin angesetzten Anpassungen des EnWG für das MsbG anzustehen. Die bereits geplanten Anpassungen schaffen allerdings schon jetzt verlässlichere Vorgaben für künftige Systeme.
Wir erwarten hier somit in den nächsten Wochen konkrete Entscheidungen und informieren Sie, wie gewohnt, über unsere bewährten Informationskanäle.