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14a EnWG – Steuerbare Verbrauchseinrichtungen
Nachdem das Thema der steuerbaren Verbrauchseinrichtungen als Kernnutzen unserer neuen Smart-Meter-Infrastruktur seit Jahren in verschiedenen Kreisen vorbereitet wurde hatten wir unlängst statt der üblichen Rechtsverordnung zur Ausgestaltung der Regeln sogar einen Referentenentwurf für ein ganz neues Gesetz erhalten (22.12.2020).
Doch die Freude über neue Klarheit in den Anforderungen währte nur kurz: während die Techniker und Entwickler unserer Systeme bereits die nötigen Stellschrauben in der Hand hatten kam bereits der unerwartete „Rückruf“. Das Bundeswirtschaftsministerium ließ mitteilen, dass der veröffentlichte Entwurf nicht die Billigung des Bundeswirtschaftsministers erhalten habe.
Auslöser dieses Rückrufs scheint die Intervention verschiedener Interessengruppen gewesen zu sein, die durch die beabsichtigte „Spitzenglättung“ zur Stabilisierung des Stromnetzes eine zu starke Gefährdung des Ausbaus der E-Mobilität in Deutschland sehen. Nun geht’s zurück an die Schreibtische und wir alle sind gespannt, ob und wie womöglich Ladepunkte im Bereich der steuerbaren Verbrauchseinrichtungen gesondert behandelt oder gar ausgeschlossen werden. Es bleibt spannend in welche Richtung wir uns mit dem intelligenten Messwesen entwickeln dürfen und müssen.