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Novellierung der HeiKoV und FFVAV

Nach der Erneuerung der Fernwärme- oder Fernkälte-Verbrauchserfassungs- und Abrechnungsverordnung (kurz FFVAV), die seit dem 05.10.21 in Kraft ist, und nachdem die Novelle der Heizkostenverordnung (kurz HeiKoV) am 05.11.2021 auch vom Bundesrat beschlossen wurde, rücken nun die Themen der Fernablesbarkeit, Transparenz und Sicherheit prominent in den Vordergrund. Hierzu veranstaltete die MeterPan am 08.11.21 ein Webinar. Gemeinsam mit Jan-Hendrik vom Wege, Rechtsanwalt und Partner bei Becker Büttner Held, wurden Rahmenbedingungen aufgezeigt und Lösungen seitens der MeterPan präsentiert.

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Novellierung der HeiKoV und FFVAV

Nach der Erneuerung der Fernwärme- oder Fernkälte-Verbrauchserfassungs- und Abrechnungsverordnung (kurz FFVAV), die seit dem 05.10.21 in Kraft ist, und nachdem die Novelle der Heizkostenverordnung (kurz HeiKoV) am 05.11.2021 auch vom Bundesrat beschlossen wurde, rücken nun die Themen der Fernablesbarkeit, Transparenz und Sicherheit prominent in den Vordergrund. Hierzu veranstaltete die MeterPan am 08.11.21 ein Webinar. Gemeinsam mit Jan-Hendrik vom Wege, Rechtsanwalt und Partner bei Becker Büttner Held, wurden Rahmenbedingungen aufgezeigt und Lösungen seitens der MeterPan präsentiert.

Die aus der Novelle resultierenden Anforderungen sind: Fernablesbarkeit, eine Anbindbarkeit an ein SMGW, das Einhalten des Stands der Technik und die Gewährleistung der Interoperabilität.

Die Fernablesbarkeit der Zählerbestände muss gegeben sein, um Transparenz zu gewährleisten und individuelle Stände zu erfassen. Walk-by oder Drive-by Technologien stellen hier konforme Lösungen dar. Die Möglichkeit zum Fernablesen muss bis zum 31.12.2026 gegeben sein, was bedeutet, dass nicht fernablesbare Geräte bis dahin ausgetaucht werden müssen. Geräte, die bereits jetzt fernablesbar sind, können bis zum 31.12.2031 verwendet werden, wenn die Anforderungen aus der DS-GVO eingehalten werden. Danach müssen die Anforderungen nach Abs. 2 Satz 3 und Abs. 5 des GEG durch Nachrüstung oder Austausch erfüllt werden.

Auch muss eine sichere Anbindung an einen SMGW vorgesehen sein. Eine Pflicht zur Anbindung besteht vor allem dann, wenn Submetersysteme im Rahmen eines Liegenschaftsmodells integriert werden sollen. Von einer Erfüllung der Anforderungen kann die Rede sein, wenn die vom BSI vorgegebenen Schutzprofile und technischen Richtlinien Beachtung finden. Ist der Zähler an ein SMGW angebunden, so muss den Anforderungen aus dem Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) entsprochen werden und die Geräte dem jeweiligen Stand der Technik entsprechen. Dieser wird hier in diesem Fall bereits vermutet. Diesen entspricht auch, wer die Schutzprofile und technischen Richtlinien einhält, die das BSI bekanntgegeben hat. Eingebaute Geräte müssen außerdem eine Interoperabilität vorweisen. Eine Übergangsregelung besagt, dass fernablesbare Ausstattung, bei der ein Anschluss an ein SMGW nicht möglich ist, noch maximal ein Jahr nach Inkrafttreten der HeiKoV Novelle neu installiert werden kann.

Die Novelle besagt auch, dass die Bereitstellung von Abrechnungsinformationen und Abrechnungen häufiger erfolgen soll und dem Kunden unentgeltlich zu übermitteln ist. Auf nicht-elektronischem Weg müssen Abrechnungsinformationen halbjährig, auf elektronischem Weg vierteljährig erfolgen, ab dem 01.01.2022 monatlich. Eine Abrechnung muss mindestens ein Mal im Jahr stattfinden.

Im Rahmen der Neuerungen der HeiKoV und der FFVAV bietet die brandneue Metering-as-a-Service (MaaS) Lösung der MeterPan dem interessierten Messdienstleister, Plattformbetreiber oder auch Hardwarelieferanten die ideale, kostengünstige und flexible Lösung für alle neuen Bedürfnisse und Anforderungen. Es wird ein durchgängig digitaler Prozess geschaffen mit einem einheitlichen Eingangs- und Ausgangskanal. Eine Plattform für alle Anwendungsfälle mit nur einem Login für alle Services. MaaS ist kompatibel, offen und rechtssicher und das vollständig gekapselt – mit direkten Zugriffsmöglichkeiten auf Aktorik und Sensorik –, sodass eigene aufwändige Zertifizierungen für die MeterPan-Systemkunden nicht nötig werden. Möglichkeiten der Kommunikation sind hierbei vielfältig gegeben. Das CLS-Device nutzt das vom BSI vorgegebene Fenster für lokale Datenverbindungen im HAN. So gelangen die Daten aus der Liegenschaft über den CLS-Kanal und über MeterPan als aEMT in das Backend. Eine Visualisierung kann anschließend über das Online Service Portal (OSP) für Kunden, das Smart Meter Portal oder über App Spaces erfolgen. 

Bezüglich der Konformität zu der neuen HeiKoV kommt zukünftig wohl keiner am Schutzprofil des BSI vorbei. Die Lösungen, die heute bereits verfügbar sind, sollten genutzt werden. Das Stufenmodell zur Weiterentwicklung der Standards für die Digitalisierung der Energiewende stellt einen technischen Migrationspfad für eine Schritt-für-Schritt-Digitalisierung dar, bei der MeterPan mit MaaS ganzheitlich mitwirken kann.

Von Paula-Doreen Peterek

Paula-Doreen Peterek ist bei der MeterPan im Marketing tätig.