MeterPan.HeiKo
Die Heizkostenabrechnung als Teil der Betriebskostenabrechnung umfasst die Kosten, die durch die Wärmelieferung und Warmwasserlieferung in Gebäuden entstehen. Mit der Heizkostenverordnung ist die Heizkostenabrechnung in Deutschland gesetzlich geregelt. Die Heizkostenverordnung verpflichtet Betreiber einer gemeinschaftlich genutzten Heizungsanlage zur verbrauchsabhängigen Abrechnung der Heizkosten. (Eine Ausnahme besteht für Gebäude mit bis zu zwei Wohneinheiten, von der eine vom Eigentümer selbst bewohnt wird.)